Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haus- und Benutzungsordnung im Aqua & Fitnessclub Vital

1. Zweck und Aufgabe der Haus- und Benutzungsordnung

  • Die Haus- und Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unserem Club.
  • Jeder Sportfreund unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
  • Besucher unterwerfen sich dieser Ordnung mit Betreten des Aqua & Fitnessclub Vital.

2. Öffnungszeiten und Zutritt

  • Öffnungszeiten: siehe Flyer
  • Zutritt zu den Kursräumen ist nur mit dem Kursleiter gestattet.
  • Besucher nur mit besonderer Erlaubnis der Aufsichtsperson.

3. Gebühren im Aqua & Fitnessclub Vital

  • Aufnahmegebühr und Mitgliedschaft entfallen
  • alle Kurse bieten 10 Übungsstunden und können verlängert, umgebucht oder abgewählt werden
  • Quereinstieg bei freien Plätzen möglich
  • Die Zahlung der gesamten Kursgebühr wird in der ersten Stunde bar fällig.
  • Der Club behält den Gebührenanspruch auch dann, wenn der/die Teilnehmer/in einzelne Stunden versäumt.
  • Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt.
  • Mit Absprache der Kursleiterin können in Ausnahmefällen (Kur, OP, Krankenhaus) einzelne Stunden nachgeholt werden.
  • Nachholmöglichkeiten siehe Aushang an der Kurstür.

4. Kursgebühren

  • Erwachsen: 10 ÜE= 110€/ 1ÜE= 60 Min.
  • Kinder: 10 ÜE= 80€/ 1ÜE= 45 Min.
  • Einzelstd.Kinder:1ÜE= 15€ , Einzelstd.Erwachsene:1ÜE= 15€
  • Tagesmütter/Vätersport 1ÜE= 6€ pro Kind 1ÜE=45 Min.

5. Haftung

  • Für abhanden gekommene Gegenstände, Bekleidungsstücke, Geld- oder Wertsachen oder deren Beschädigung haftet der Club nicht. Er ist auch nicht verpflichtet, für die Bewachung der Umkleideräume zu sorgen.
  • Für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Haus- und Benutzungsordnung, beim Handeln gegen die Anweisung unserer Mitarbeiter oder durch unsachgemäße Benutzung entstanden sind, haftet der Club nicht.
  • Schadenersatzansprüche müssen unverzüglich unserem Personal im Club gemeldet werden.
  • Bei chronischen Erkrankungen und körperlichen Behinderungen benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Arztes für die Teilnahme am Kurs. Kursteilnehmer haben dies ohne gesonderte Aufforderung vor Kursbeginn dem Kursleiter mitzuteilen.
  • Ohne Zustimmung des Arztes übernehmen wir keine Haftung.
  • Die Teilnahme ohne ärztliches Attest kann zum Kursabbruch führen.
  • Werden Kurse in Fremdobjekten gehalten (insb. Öffentliche Schwimmhallen), gelten die dortigen Haus- oder Nutzungsordnungen, soweit sie dieser Haus- und Benutzungsordnung (Aqua & Fitnessclub Vital) nicht entgegenstehen. Vor allem wird auch dort keine Haftung für abhandengekommene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände etc. der Kursteilnehmer übernommen.
  • Mit Ihrer Unterschrift auf der Kursliste akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen des Aqua & Fitnessclub Vital

6. Aufsicht

  • Unsere Mitarbeiter sorgen im Interesse aller Sportfreunde/Besucher dafür, dass die Bestimmungen dieser Haus- und Benutzungsordnung eingehalten werden.
  • Ihren Anordnungen muss gefolgt werden.
  • Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, Besucher, die gegen diese Haus- und Benutzungsordnung verstoßen oder gegebene Anordnungen nicht beachten, aus dem Club zu weisen.
  • Bei groben Verstößen oder wenn Anordnungen des Personals wiederholt missachtet werden, kann auf Antrag ein Verfahren auf Ausschluss aus dem Club eingeleitet werden.